Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
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Bremsen Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen. Sie ist gemäß § 47a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit Anlage XIa StVZO in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Otto-Motor) und Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969, sowie für alle Kraftfahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1977. In unserer Werkstatt übernimmt dies der TÜV -
NORD zu vereinbarten Terminen. Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt! |